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Allgemeine Vertragsbedingungen (Bestandteil der Reservierungsvereinbarung)
Mietbedingungen und Buchungsbestätigung

Mit der Reservierungsvereinbarung erhält jeder Mieter einen Mietvertrag, der uns innerhalb von 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Vereinbarung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Der Mietvertrag wird rechtsgültig durch die schriftliche Buchungsbestätigung durch uns. Mit Erhalt dieser Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen als verbindlich an.

Anzahlung

Nach Vorlage der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages und nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 30 % der Gesamtmiete zu entrichten. Die Restzahlung erbitten wir 4 Wochen vor Reiseantritt. Beide Zahlungen sind auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen oder per PayPal (gruppenhaus@gruppenferienhaus-rothauserland.de) zu entrichten.

Kaution

Der Gast verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von € 200,00 an den Vermieter zu zahlen. Sie ist spätestens mit Erhalt der Hausschlüssel fällig.
Der Mieter erhält die Kaution nach Abnahme des Ferienobjektes innerhalb von 10 Werktagen per Banküberweisung zurück. Eine Barauszahlung der Kaution bei Abreise ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Aufenthalt im Mietobjekt

Am Anreisetag kann der Mieter die Mietsache nach Vereinbarung beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Haus/die Wohnung ausnahmsweise nicht zur vereinbarten Uhrzeit zu beziehen ist. Die Hausschlüssel können erst nach erfolgter Zahlung der Kaution dem Gast ausgehändigt werden. Am Abreisetag ist das Mietobjekt nach Vereinbarung zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel auszuhändigen. Anfallender Müll ist zu sortieren und selbstständig in die dafür bereitgestellten Mülltonnen zu geben.
Das Mietobjekt wird mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – daraus entfernt werden. Während der Mietzeit sind entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Ansonsten wird die Kaution in Anspruch genommen.
Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt!
Bei Zuwiderhandlung werden € 50,00 für die Reinigung pro Räumlichkeit von der Kaution abgezogen
.
Kosten für entstandene Schäden durch Missachtung der Hausordnung sind vom Mieter zu tragen. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Der Mietpreis und die Höchstbelegung der jeweiligen Mietsache richten sich nach der entsprechenden Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz mehrfacher Ermahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den Mietpreis abzüglich der halben Miete für die noch verbleibende Restmietdauer.

Reiserücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von einer Reise vor Reisebeginn muss schriftlich mitgeteilt werden.
Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch laut folgender Staffelung:


● Mehr als drei Monate vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
● Innerhalb von 90 Tagen vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
● Innerhalb von 60 Tagen vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
● Innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
● Ab 10 Tagen vor Mietbeginn sind 100% zu zahlen, ebenso bei Nichtanreise
   oder vorzeitiger Beendigung.


Die Zahlungen verstehen sich ohne Berücksichtigung von Kurtaxe, Endreinigung, und Extras. Die Rücktrittsgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- und/ oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen durch höhere Gewalt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gegenüber Mitreisenden in den Räumlichkeiten der Mietsache.

Gewährleistung

Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, ist der Mieter verpflichtet, alles zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

 

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